Nutzen Sie die Kurzarbeit jetzt für eine berufliche Weiterbildung bei der additsoft!

Bundeskabinett beschließt Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und setzt Anreize für Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Corona-Pandemie betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichem Maße. Um die Auswirkungen bestmöglich abzufedern, hat die Bundesregierung bereits vor einigen Monaten ein Maßnahmenpaket bis Ende 2020 auf den Weg gebracht, das nun in die Verlängerung geht. Das Beschäftigungssicherungsgesetz schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Arbeitsgeber und Beschäftigte und soll auch der zeitnahen Erholung des Arbeitsmarktes im Anschluss an die Pandemie dienen.

Der Beschluss sieht vor, dass alle aktuellen Maßnahmen bis Ende 2021 verlängert werden, um die Planungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus wurden Anreize geschaffen, die Zeit des Verdienstausfalls für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen. Das ist nicht nur für Beschäftigte eine Chance, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Es gibt auch Arbeitgebern die Möglichkeit, die Kurzarbeits-Phase sinnvoll für die Weiterbildung von Mitarbeitern zu nutzen.

Diese allgemeinen Maßnahmen beinhaltet das verlängerte Maßnahmenpaket

  • Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, können die Bezugsdauer nun auf bis zu 24 Monate verlängern, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
  • Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, profitieren von einer Erhöhung des Betrags auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Monat und 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat.
  • Betriebe können bereits dann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter von einem Arbeitsausfall von über zehn Prozent betroffen sind. Normalerweise geht dies erst ab einem Drittel der Firmenbelegschaft.
  • Vor der Pandemie mussten in der Regel negative Arbeitszeitsalden dazu genutzt werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. Das Corona-Maßnahmenpaket verzichtet komplett auf den Aufbau von Minusstunden.
  • Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter können nun Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Zurzeit werden Sozialversicherungsbeträge während der Kurzarbeit vollständig erstattet. Diese Maßnahme wurde jetzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert, anschließend werden die Beiträge bis Ende 2021 zu 50 % erstattet, wenn die Kurzarbeit vor dem 30. Juni 2021 begonnen hat.
  • Wird während der Kurzarbeit eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, bleibt diese nun bis zum 31. Dezember 2021 anrechnungsfrei auf das Kurzarbeitergeld.

 

Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz

Um einen Anreiz zu schaffen, die Zeit der Kurzarbeit für eine berufliche Weiterbildung zu nutzen, gelten ab dem 1. Januar 2021 erleichterte Regelungen für Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen gelten bis zum 31. Juli 2023.

Wird die Zeit des Arbeitsausfalls für eine berufliche Weiterbildung genutzt, wurden bisher nur dann 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn die Qualifizierungsmaßnahme mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls entspricht. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, sodass die hälftige Erstattung nun auch für weitere Weiterbildungsangebote gilt. Voraussetzung: Das Fortbildungsziel der Weiterbildungsmaßnahme ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig.

Wichtig: Die Übernahme der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge gilt nur für die Monate, in denen tatsächlich eine Weiterbildung stattfindet.

Auch die Lehrgangskosten an sich können gefördert werden. In welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil die Kosten erstattet werden, wird von Fall zu Fall entschieden.

Maximale Erstattung:

  • 100 % bei bis zu 9 Beschäftigten
  • 50 % bei 10 bis 249 Beschäftigten
  • 25 % bei 250 bis 2.499 Beschäftigten
  • 15 % bei 2.500 oder mehr Beschäftigten

Für den Fall, dass die Weiterbildungsmaßnahme über den Bezug des Kurzarbeitergeldes hinausgeht, werden die Kosten bis zum Ende des Lehrgangs erstattet. Für die Freistellungszeit aufgrund der Weiterbildung ist ein Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 SGB III allerdings nicht möglich.

Die Vorteile einer Weiterbildung während der Kurzarbeit

Gerade für Arbeitgeber hat es viele Vorteile, wenn Mitarbeiter die Phase der Kurzarbeit nutzen, um sich beruflich weiterzubilden. Leerlaufzeiten werden sinnvoll gefüllt und es können staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Durch die Weiterbildung können Unternehmen ihre Mitarbeiter langfristig binden und sich durch die zusätzliche Qualifizierung der Belegschaft einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern sichern. Zudem sind Firmen durch optimal ausgebildete Arbeitskräfte in der Lage, sich für langfristige, zukünftige Herausforderungen wie den Digitalen Wandel zu rüsten und können den Schulungsbedarf decken, ohne Mitarbeiter dafür extra freistellen zu müssen.

Aber auch Beschäftigte profitieren von einer beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit. Sie zeigen Einsatz und sichern dadurch langfristig ihren Arbeitsplatz im Unternehmen. Außerdem kann die Phase des Arbeitsausfalls sinnvoll genutzt werden, um einen gewissen Rhythmus beizubehalten, um motiviert und up-to-date zu bleiben. Falls eine Arbeitslosigkeit droht, können sich Arbeitnehmer durch eine Qualifizierungsmaßnahme auf eine neue berufliche Herausforderung vorbereiten und sich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern.

Die additsoft ist Ihr qualifizierter Partner in Sachen Weiterbildung und Umschulung

Seit vielen Jahren ist die additsoft als Bildungsträger zertifiziert und förderfähig. Unser Angebot an Umschulungen und Weiterbildungen ist an die Bedürfnisse des modernen Arbeitsmarktes optimal angepasst und bietet eine Vielzahl unterschiedlichster Fachrichtungen mit IHK-Abschluss. Dieser Abschluss ist auf den Arbeitsmarkt sehr gefragt und angesehen.

Unsere Angebote finden virtuell an unserer Online-Akademie statt, dadurch werden Kontakte minimiert und lange Anfahrtswege entfallen. Das teilweise inkludierte Praktikum vermittelt Kenntnisse direkt aus der Praxis und rundet die Weiterbildungsmaßnahme ab. Wir arbeiten ausschließlich mit hochqualifizierten Trainern und Dozenten zusammen, die den Unterrichtsstoff im digitalen Klassenzimmer vermitteln. Absolventen haben so jederzeit einen festen Ansprechpartner und können live von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen.

Darüber hinaus bieten wir Unterstützung über die Weiterbildung hinaus aus, z. B. durch unsere Kooperation mit Existenzgründungsberatern sowie Experten für Bewerbungen, Steuern und Finanzen.

Nur einige Auszüge aus unserem vielseitigen Weiterbildungsangebot

  • Verschiedene SAP-Kursangebote
  • Datev
  • DTP (Desktop-Publishing) und Multimedia
  • Microsoft Office
  • Key Account Manager mit Marketing und Führung
  • IT-Systemelektroniker/in
  • Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung oder Systemintegration
  • Kauffrau/Kaufmann E-Commerce
  • Individuell zusammengestellte Kombinationskurse

Wir beraten Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten

Neben den beschlossenen Maßnahmen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, darüber hinaus wurde das Antrags- und Bewilligungsverfahren für eine Förderung vereinfacht, um die Attraktivität einer beruflichen Weiterbildung zu steigern.

Gerne schauen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten der Förderung zum Tragen kommen könnten und beraten Sie selbstverständlich auch bei der Wahl der geeigneten Weiterbildung bzw. Umschulung.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen.

 

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